Radfahren mit Kind – ein Interview mit der berliner Polizei

Interview mit berliner Polizei Radfahren mit Kind Runzelfuesschen

Ich fahre gern und viel mit dem Rad. Noch viel mehr seit all den doofen Erlebnissen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber ich habe auch festgestellt, dass ich vieles über das Rad fahren mit Kind nicht wirklich genau weiß. So fuhr ich letztens 10 Meter (ich schwöre, es war wirklich nicht mehr!) auf dem Fußweg, Ganz, ganz langsam, aber trotzdem. Da hielt mich ein Polizist an und meinte, dass das verboten sei. Ich konnte es gar nicht glauben, weil doch so viele Eltern das mit ihren Kindern machen.

Radfahren mit Kind – ein Interview

Für mich Grund genug bei der berliner Polizei mal genau nachzufragen. Denn wenn ich das mit dem verbotenen Gehweg nicht weiß, dann ihr ja vielleicht auch nicht.
Stefan Drescher stand mir also netterweise Rede und Antwort. Und hier gibt es heute das ganze Interview:

Lieber Herr Drescher, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für das Interview nehmen. Hier also nun meine Fragen:

Darf ich mit meinem Kind im Fahrradsitz auf dem Gehweg fahren?

Nein, lediglich Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dabei aber besondere Rücksicht zu nehmen.

Und wenn das Kind schon allein Fahrrad fährt? Dürfen wir dann hintereinander auf dem Gehweg fahren? 

Nein, siehe Antwort Frage 1. Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass sie in entsprechenden Fällen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro (bei Behinderung Anderer mit 15 Euro und bei Gefährdung Anderer sogar mit 20 Euro) geahndet werden kann. Ab wann dürfen Kinder selbst mit dem Rad fahren? Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Kinder sollten grundsätzlich jedoch erst dann allein mit dem Rad im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn sie in der Lage sind, die komplexen Verkehrsabläufe, insbesondere die Fahrgeschwindigkeiten von Autos, auch richtig einschätzen zu können. Darüber hinaus sollten sie die wesentlichen Verkehrsregeln kennen. Diese werden ihnen im Rahmen der Radfahrausbildung in der vierten Klasse vermittelt, die in der Regel mit einer Radfahrprüfung endet.

Lastenrad, Kindersitz oder Anhänger? 

Aus Ihrer Sicht, welches ist das verkehrssicherste Transportmittel für Kinder im Radfahrbereich? Kindersitz, Lastenrad oder Anhänger?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Auf Fahrrädern dürfen jedoch nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.

Ist ein Helm für Kinder beim Radfahren eigentlich Pflicht?

Eine gesetzliche Helmtragepflicht für Radfahrer gibt es nicht. Gleichwohl raten wir dazu, beim Radfahren einen Helm zu tragen, weil er dazu beitragen kann, die Unfallfolgen zu minimieren.

Wir Eltern wollen unsere Kinder natürlich vor allen Gefahren schützen. Daher die etwas schwierige Frage: Wie kann ich mein Kind vor einem Fahrradunfall schützen? Gibt es besondere Fahrweise? Sollten Eltern und Kinder Schutzwesten tragen? 

Viele Eltern wissen nicht, dass Kinder, die auf dem Gehweg Rad fahren, vor dem Überqueren der Straße absteigen und das Rad schieben müssen. Erst nach dem Überqueren der Fahrbahn dürfen sie auf dem Gehweg weiterfahren. Neben dem Fahrradhelm raten wir, auch auffällige Kleidung mit Reflektoren bzw. eine Warnweste zu tragen. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit wird man dann von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen.

Und, um auf mein Erlebnis zurückzukommen (auch wenn ich nicht entgegen der Fahrtrichtung fuhr)
Mal kurz zehn Meter auf dem Radweg – darf ich die auch entgegen der Fahrtrichtung radeln? 

Nein, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist nur dann erlaubt, wenn der Radweg auch für die Gegenrichtung freigegeben ist.

Radfahren mit Kind auf Gehweg verboten

Ich danke Herrn Drescher sehr für die Antworten. Denn einiges davon wußte ich wirklich nicht. Und nach meinem Erlebnis mit der Polizei bin ich auch nicht mehr auf dem Radweg gefahren. Ich weiß ja nun auch, dass das nicht erlaubt ist.

Habt ihr noch Fragen, die euch unter den Nägeln brennen? Dann immer her damit, ich frage das gern für euch nach.
Und: Habt ihr im Interview Dinge erfahren, die ihr noch nicht wußtet? Oder bin ich allein so unwissend gewesen?

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9 Antworten

  1. Anonym sagt:

    Wir hatten wegen einer Radfahrerin die den Radweg in der falschen Richtung benutzte einen Autounfall. Wir rechneten einfach -trotz gründlichem schauen- nicht damit das aus dieser Richtung so schnell ein Radfahrer kommen würde.

    Der Dame gehts gut, Autoreparatur war teuer.

  2. Andrea sagt:

    Oh wow, das tut mir sehr leid! Ich verstehe auch nicht, wieso man so wenig auf seine Mitmenschen achtet! Musste sie denn wenigstens die teure Autoreperatur bezahlen?
    Es war ja immerhin ihr Fehler!

  3. Yvonne sagt:

    Weisst du was mich richtig fuchsig macht beim Radfahren? Wenn Kinder einen Helm tragen und die Eltern nicht! Manchmal trägt auch niemand einen Helm! Verstehe total, dass man als Erwachsene keinen tragen will. So schick sind die nun auch nicht. Aber seinem Kind einen aufzusetzen und selbst keinen zu tragen, find ich doof.

    Y.

  4. Andrea sagt:

    Jaaa, stimmt! Also ich gestehe: Manchmal trage ich auch keinen Helm. Das Runzelfüßchen aber immer. ABER: Oft trage ich ihn. Auch, weil meine Tochter das einfordert. Sie kommt nämlich mit dem Ding in der Hand an und sagt: "Mama, Helm": Was willste denn da machen? Bleibt nicht viel außer aufsetzen.

    Trägst du eigentlich einen?

  5. Finde ein bißchen unsinnig, dass man mit Kind auf dem Bürgersteig nicht fahren darf, wenn auf so vielen Straßen keinen Fahrradweg da steht, oder in so einem Zustand (Oranienstr., Kreuzberg, überall in Neukölln, z. B.). Es ist oft viel sicherer auf dem Gehweg zu fahren. Und wenn beide, Kind und Eltern fahrradfahren, müßen sie getrennt fahren, Kind auf dem Gegweg und Eltern auf dem Fahrbahn? Zu stressig. So wird fahrradfahren nicht gefördert.

  6. Ich hatte hier schon einmal geschrieben, aber anscheinend hat das nicht funktioniert. Das Problem, dass der Polizist vergessen hat zu erwähnen, ist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen wenn die Kiddies auf dem Bürgersteig und sie selbst auf der Straße fahren. Hier ist abzuwägen, was wichtiger ist. Ich würde vermutlich mit Sohnemann zusammen auf dem Bürgersteig fahren und bei Querstraßen immer absteigen.

  7. Unknown sagt:

    Bei mir ist ein Fahrradweg in überbreite und trotzdem wird der Bürgersteig genutzt. Ob mit Kindern oder ohne spielt überhaupt keine Rolle. Für Fußgänger ist das nicht nur nervig sondern auch gefährlich und außerdem sehr rücksichtslos. Mir tut in Hamburg jeder Autofahrer und jeder Fußgänger leid.

  8. Christian sagt:

    Seit 2016 darf eine Aufsichtsperson auch auf dem Gehweg mit dem Kind fahren.

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